Im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung sehen wir Ihr Unternehmen völlig unvoreingenommen. Wir gewinnen dabei Erkenntnisse und Feststellungen, die wir gern an Sie weiter geben.
Sie können so überprüfen, ob Ihr Unternehmen bestens aufgestellt und organisiert ist. Vielleicht gibt es noch Möglichkeiten, es zu optimieren. Wir unterstützen Sie dabei.
Wir sind dabei mit Augenmaß und Kompetenz Ihr Partner und suchen stets mit Ihnen gemeinsam nach konstruktiven Lösungen.
Auch wenn nach dem Handelsgesetzbuch keine Prüfungspflicht für den Jahresabschluss besteht, kann der / können die Geschäftsführer und Gesellschafter einer kleinen GmbH eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses beauftragen (vgl. § 267 HGB). Dafür kann es gute Gründe geben:
Getreu nach dem Motto: „An audit is an audit“ unterstützen wir Sie ebenfalls in diesen Fällen zur ordnungsgemäßen Abwicklung einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung.